- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Leistungsumfang & Abgrenzung
- § 3 Angebote & Auftragserteilung
- § 4 Vergütung & Aufschläge
- § 5 Zahlungs- & Eilbedingungen
- § 6 Haftung
- § 7 Mitwirkungspflichten
- § 8 Prüfprotokolle & Dokumentation
- § 9 Vertraulichkeit & Datenschutz
- § 10 Gerichtsstand & Recht
- § 11 Salvatorische Klausel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Pospisil Prüf- und Systemtechnik UG gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Es gelten ausschließlich unsere AGB; abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Pospisil Prüf- und Systemtechnik UG (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Leistungen der elektrischen Prüftechnik, der Photovoltaik-Prüfung, des technischen Facility Managements und verwandter Dienstleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten abweichende, gesetzlich vorgeschriebene Regelungen.
§ 2 Leistungsumfang und Abgrenzung
2.1 Prüftechnik
Der Auftragnehmer erbringt Prüfleistungen nach den jeweils geltenden VDE-Normen, DGUV-Vorschriften und dem Stand der Technik, insbesondere:
- Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV V3 und DIN VDE 0105-100
- Erstprüfungen nach DIN VDE 0100-600
- Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Solar-/PV-Prüfungen nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1), DIN VDE 0100-712 und DGUV V3 — Erst- und wiederkehrende Prüfung von Photovoltaikanlagen einschließlich DC- und AC-Seite, Wechselrichter-Funktion und NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105
- Prüfungen nach TRBS 1201/1203 durch befähigte Personen
- Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV § 3 und ArbSchG § 5/6
- Vorab-Checks (Sichtprüfungen) für Mieterwechsel, Immobilienkauf oder Plausibilitätsbewertung
2.2 Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang
Wichtige Leistungsabgrenzung: Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich keine meisterpflichtigen Neuinstallationen elektrischer Anlagen. Der Prüfumfang und die Haftungsverantwortung des Auftragnehmers enden an den Abgangsklemmen der Anschlusssäulen bzw. am Übergabepunkt der jeweiligen Anlage (Zone B). Anlagenteile jenseits dieses Punktes (Zone D, insbesondere Lauben, Gebäudeinstallationen, kundenseitige Betriebsmittel) liegen ausschließlich in der Verantwortung des Eigentümers/Betreibers.
2.3 Notdienst
Der Auftragnehmer bietet einen 24/7-Notdienst für akute elektrische Gefährdungslagen in Hamburg und Umgebung an. Notdienst-Einsätze unterliegen den gesonderten Konditionen aus § 5.2 dieser AGB.
2.4 Facility Management
Facility-Management-Leistungen werden nach gesonderter Vereinbarung erbracht. Umfang, Häufigkeit und Vergütung werden im jeweiligen Auftrag oder Rahmenvertrag festgelegt.
§ 3 Angebote und Auftragserteilung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Vergütung
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2 Stundensätze
Wird keine Pauschalvergütung vereinbart, gilt der im Angebot genannte Stundensatz. Mindestabrechnung: 1 Stunde. Begonnene Stunden werden vollständig berechnet. Der Weg zum Einsatzort wird ab einem Radius von 15 km ab Hamburg Stadtmitte nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
4.3 Fahrtkosten
Fahrtkosten werden pauschal oder nach km-Satz gemäß aktuellem Angebot berechnet.
4.4 Zeit-Aufschläge bei Wunschtermin
Auf Wunsch des Auftraggebers können Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten erbracht werden. Hierfür gelten folgende Aufschläge auf die jeweilige Leistung:
- Abendtermin (Mo-Fr 17-19 Uhr): +25 %
- Wochenendtermin (Sa, So, Feiertage): +50 %
Die Aufschläge werden im Angebot transparent ausgewiesen und sind vom Auftraggeber vor Beauftragung zu bestätigen.
§ 5 Zahlungs- und Eilbedingungen
5.1 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Mahngebühren werden pauschal mit 5,00 € je Mahnung berechnet.
Die Abrechnung erfolgt automatisiert über unsere Buchhaltungssoftware (Papierkram). Rechnungen werden digital zugestellt.
5.2 Notdienst-Aufschlag
Transparenz-Hinweis (BGB § 305c): Für Notdienst-Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo-Fr 8-17 Uhr) oder mit Anfahrtszeit unter 4 Stunden wird ein Notdienst-Aufschlag von +50 % auf die jeweilige Leistung erhoben.
Dieser Aufschlag berücksichtigt:
- die priorisierte Disposition und Anfahrt unter 4 Stunden,
- Einsätze an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Geschäftszeiten,
- die erhöhten Personal- und Bereitschaftskosten,
- die Verfügbarkeit eines kalibrierten Prüfgeräts auch nachts.
Der Notdienst-Aufschlag wird im Angebot und in der späteren Rechnung jeweils gesondert ausgewiesen. Der Auftraggeber bestätigt die Notdienst-Konditionen vor Beauftragung — entweder durch Online-Anhakung bei der Anfrage über die Webseite oder durch ausdrückliche mündliche/schriftliche Bestätigung bei telefonischer Beauftragung.
Bei akuter Lebensgefahr durch Strom (z. B. Personenschaden, Brand) ist nicht der Notdienst des Auftragnehmers, sondern der Notruf 112 zu wählen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Rettungs- oder Bergungsleistungen.
5.3 Kombinationen
Die Aufschläge gemäß § 4.4 und § 5.2 können kumulativ anfallen, soweit beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind (z. B. Notdienst-Einsatz an einem Sonntag = +50 % Wochenende + 50 % Notdienst). Eine Doppel-Berechnung gleichartiger Aufschläge erfolgt nicht.
§ 6 Haftung
6.1 Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
6.2 Prüftechnik Haftungsabgrenzung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Zustand von Anlagen oder Anlagenteilen resultieren, die nicht Gegenstand der vereinbarten Prüfung waren. Die Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand der gesamten elektrischen Anlage verbleibt beim Betreiber/Eigentümer.
6.3 Verjährung
Mängelansprüche verjähren nach 1 Jahr ab Abnahme der Leistung, soweit nicht gesetzlich längere Fristen zwingend gelten.
6.4 Besondere Regelungen Solar-/PV-Anlagen
Bei Photovoltaik-Anlagen prüft der Auftragnehmer den elektrischen Zustand der Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung nach DIN EN 62446-1 (DC- und AC-Seite, Wechselrichter, Sicherheitseinrichtungen). Nicht Gegenstand der Prüfung sind:
- die statische Tragfähigkeit der Unterkonstruktion / des Daches,
- die Dichtigkeit von Durchdringungen der Dachhaut,
- die Ertragsprognose oder Wirtschaftlichkeitsbewertung,
- der äußere Blitzschutz (sofern nicht ausdrücklich beauftragt),
- nicht zugängliche Anlagenteile (z. B. unter Modulen, im Dach verlegte Verkabelung).
Der Anlagenbetreiber ist gemäß DGUV V3 und DIN EN 62446-2 zur monatlichen Sichtprüfung der Generatorfläche und zur täglichen Kontrolle der Betriebsanzeige und Fernüberwachung (Brandschutz: Isolationsfehler) verpflichtet. Diese Pflichten obliegen dem Betreiber, nicht dem Auftragnehmer.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer uneingeschränkten Zugang zu den zu prüfenden Anlagen zu gewähren und alle relevanten Unterlagen (Schaltpläne, Prüfprotokolle der Vorprüfung, bei PV-Anlagen zusätzlich Errichter-Dokumentation, Inbetriebnahmeprotokoll, Stranglayout, Anmeldebestätigung Netzbetreiber) bereitzustellen. Werden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung verweigern und entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
§ 8 Prüfprotokolle und Dokumentation
Prüfprotokolle werden digital erstellt und dem Auftraggeber als PDF übermittelt. Die Protokolle werden mit einem kryptografischen SHA-256 Hash-Wert versehen und sind damit revisionssicher. Der Auftragnehmer archiviert alle Prüfprotokolle 10 Jahre. Der Auftraggeber ist selbst für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung der Protokolle verantwortlich.
Jedes Protokoll trägt zusätzlich einen QR-Code zur Online-Verifikation. Über diesen kann der Empfänger jederzeit prüfen, ob das vorliegende Dokument unverändert dem Original entspricht.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: May 2026 · Pospisil Prüf- und Systemtechnik UG · Notdienst-Klausel 05/2026 · Solar-Erweiterung 05/2026