- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Leistungsumfang & Abgrenzung
- § 3 Angebote & Auftragserteilung
- § 4 Vergütung & Aufschläge
- § 5 Zahlungs- & Eilbedingungen
- § 6 Haftung
- § 7 Mitwirkungspflichten
- § 8 Prüfprotokolle & Dokumentation
- § 9 Vertraulichkeit & Datenschutz
- § 10 Gerichtsstand & Recht
- § 11 Salvatorische Klausel
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Pospisil Prüf- und Systemtechnik UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Es gelten ausschließlich unsere AGB; abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Pospisil Prüf- und Systemtechnik UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Leistungen der elektrischen Prüftechnik (DGUV Vorschrift 3, DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06, DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02, DIN VDE 0100-600:2017-06, DIN VDE 0105-100:2015-10 inkl. A1:2017-06), der Anlagenprüfung, Instandsetzung, Dokumentation/Prüfprotokolle, der Photovoltaik-Prüfung sowie der Beratung im Zusammenhang mit elektrischer Sicherheit.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten abweichende, gesetzlich vorgeschriebene Regelungen.
Soweit der Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) ist, gelten die vorstehenden AGB nur insoweit, als sie den zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen. Insbesondere bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen unberührt; die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
§ 2 Leistungsumfang und Abgrenzung
2.1 Prüftechnik
Der Auftragnehmer erbringt Prüfleistungen nach den jeweils geltenden VDE-Normen, DGUV-Vorschriften und dem Stand der Technik, insbesondere:
- Wiederkehrende Prüfungen nach DGUV V3 und DIN VDE 0105-100
- Erstprüfungen nach DIN VDE 0100-600
- Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Solar-/PV-Prüfungen nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1):2019-04, DIN EN IEC 62446-2 (VDE 0126-23-2):2021-08, DIN VDE 0100-712 und DGUV Vorschrift 3 — je nach Auftrag einschließlich DC- und AC-Seite, Wechselrichter-Funktion und NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105:2026-03
- Prüfungen und Kontrollen nach TRBS 1201; Durchführung durch zur Prüfung befähigte Personen nach TRBS 1203
- Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV § 3, ArbSchG §§ 5/6 und TRBS 1111
- Vorab-Checks (Sichtprüfungen) für Mieterwechsel, Immobilienkauf oder Plausibilitätsbewertung
2.2 Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang
Wichtige Leistungsabgrenzung: Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich keine meisterpflichtigen Neuinstallationen elektrischer Anlagen. Der Prüfumfang beschränkt sich auf die ausdrücklich beauftragten und im Prüfprotokoll bezeichneten Anlagen, Anlagenteile und Betriebsmittel. Nicht geprüfte, nicht zugängliche oder nachträglich veränderte Anlagenteile bleiben ausschließlich in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Betreibers.
2.3 Kurzfristige Termine
Kurzfristige Termine sind nach Verfügbarkeit möglich. Eine dauerhafte Erreichbarkeit oder ein Notdienst mit fest zugesagter Reaktionszeit wird nicht geschuldet. Für Eil- oder Wunschtermine außerhalb der regulären Geschäftszeiten gelten die gesonderten Konditionen aus § 5.2 dieser AGB. Bei akuter Gefahr ist der Notruf 112 zu wählen.
§ 3 Angebote und Auftragserteilung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Vergütung
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2 Stundensätze
Wird keine Pauschalvergütung vereinbart, gilt der im Angebot genannte Stundensatz. Mindestabrechnung: 1 Stunde. Begonnene Stunden werden vollständig berechnet. Fahrtkosten werden gemäß § 4.3 berechnet.
4.3 Fahrtkosten
Die Anfahrt ab dem Firmensitz (Maimoorweg 32, Hamburg) ist bei einer Gesamtstrecke (hin und zurück) bis einschließlich 3 km in der Grundpauschale enthalten. Bei einer Gesamtstrecke über 3 km bis unter 20 km werden 1,50 € netto je Kilometer über der Freigrenze berechnet. Ab einer Entfernung von 20 km erfolgt die Anfahrt nur nach vorheriger Absprache bzw. auf Grundlage einer individuellen Fahrt-/Einsatzpauschale.
4.4 Zeit-Aufschläge bei Wunschtermin
Auf Wunsch des Auftraggebers können Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten erbracht werden. Hierfür gelten folgende Aufschläge auf die jeweilige Leistung:
- Abendtermin (Mo-Fr ab 20 Uhr): +25 %
- Samstag (ganztägig): +50 %
- Sonntag & Feiertage: +100 %
Die Aufschläge werden im Angebot transparent ausgewiesen und sind vom Auftraggeber vor Beauftragung zu bestätigen.
§ 5 Zahlungs- und Eilbedingungen
5.1 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Mahngebühren werden pauschal mit 5,00 € je Mahnung berechnet; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
Die Abrechnung erfolgt automatisiert über unsere Buchhaltungssoftware (Papierkram). Rechnungen werden digital zugestellt.
5.2 Eil- / Wunschtermin-Aufschlag
Transparenz-Hinweis (BGB § 305c): Für kurzfristige Eil- oder Wunschtermine außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Mo–Fr 8–20 Uhr) kann ein Aufschlag von +50 % auf die jeweilige Leistung anfallen.
Dieser Aufschlag berücksichtigt die priorisierte Disposition sowie erhöhte Personal- und Bereitstellungskosten bei kurzfristiger Terminierung. Er wird im Angebot und in der Rechnung jeweils gesondert ausgewiesen und vom Auftraggeber vor Beauftragung bestätigt.
Bei akuter Gefahr durch Strom (z. B. Personenschaden, Brand) ist der Notruf 112 zu wählen. Der Auftragnehmer schuldet keinen Notdienst und übernimmt keine Rettungs- oder Bergungsleistungen.
5.3 Kombinationen
Die Aufschläge gemäß § 4.4 und § 5.2 können kumulativ anfallen, soweit beide Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. Eine Doppel-Berechnung gleichartiger Aufschläge erfolgt nicht.
§ 6 Haftung
6.1 Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Prüftechnik Haftungsabgrenzung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Zustand von Anlagen oder Anlagenteilen resultieren, die nicht Gegenstand der vereinbarten Prüfung waren. Die Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand der gesamten elektrischen Anlage verbleibt beim Betreiber/Eigentümer.
6.3 Verjährung
Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) verjähren Mängelansprüche nach 1 Jahr ab Abnahme der Leistung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Unberührt bleiben in jedem Fall die gesetzlichen Fristen für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
6.4 Besondere Regelungen Solar-/PV-Anlagen
Bei Photovoltaik-Anlagen prüft der Auftragnehmer den elektrischen Zustand der Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung nach DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1):2019-04 bzw. DIN EN IEC 62446-2 (VDE 0126-23-2):2021-08, soweit beauftragt und anwendbar. Nicht Gegenstand der Prüfung sind:
- die statische Tragfähigkeit der Unterkonstruktion / des Daches,
- die Dichtigkeit von Durchdringungen der Dachhaut,
- die Ertragsprognose oder Wirtschaftlichkeitsbewertung,
- der äußere Blitzschutz (sofern nicht ausdrücklich beauftragt),
- nicht zugängliche Anlagenteile (z. B. unter Modulen, im Dach verlegte Verkabelung).
Art und Umfang wiederkehrender Kontrollen, Überwachungen, Wartungen und Prüfungen von PV-Anlagen richten sich nach den gesetzlichen Betreiberpflichten, einschlägigen technischen Regelwerken, Herstellerangaben, Versicherungsanforderungen, Nutzung und konkretem Anlagenzustand. Die konkreten Intervalle hängen vom Einzelfall ab und werden nicht pauschal durch diese AGB festgelegt. Diese Betreiberpflichten obliegen dem Betreiber, nicht dem Auftragnehmer.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer uneingeschränkten Zugang zu den zu prüfenden Anlagen zu gewähren und alle relevanten Unterlagen (Schaltpläne, Prüfprotokolle der Vorprüfung, bei PV-Anlagen zusätzlich Errichter-Dokumentation, Inbetriebnahmeprotokoll, Stranglayout, Anmeldebestätigung Netzbetreiber) bereitzustellen. Werden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung verweigern und entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
§ 8 Prüfprotokolle und Dokumentation
Prüfprotokolle werden digital erstellt und dem Auftraggeber als PDF übermittelt. Die Protokolle werden mit einem kryptografischen SHA-256 Hash-Wert versehen; dies ermöglicht eine spätere Integritätsprüfung (Erkennung nachträglicher Veränderungen). Der Auftragnehmer archiviert alle Prüfprotokolle 10 Jahre. Der Auftraggeber ist selbst für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung der Protokolle verantwortlich.
Jedes Protokoll trägt zusätzlich einen QR-Code zur Online-Verifikation. Über diesen kann der Empfänger jederzeit prüfen, ob das vorliegende Dokument unverändert dem Original entspricht.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Juli 2026 · Pospisil Prüf- und Systemtechnik UG (haftungsbeschränkt) · elektrische Prüftechnik & Sicherheit